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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG.
- Erhaltung des Lebensraumes fuer nach der Roten Liste in NRW gefaehrdete Tierarten, - Erhaltung und Optimierung des Gebietes als Biotopkomplex mit in NRW gefaehrdeten und seltenen Biotoptypen; folgende nach Paragraph 30 BNatSchG bzw. Paragraph 62 LG geschuetzte Biotoptypen kommen im Gebiet vor:
- Quellen, - naturnahe und unverbaute Bachabschnitte, - Auenwaelder, - Bruchwaelder,
- Erhaltung und Optimierung eines in weiten Teilen naturnahen Bachtales.
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