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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20a, b, c
- Erhaltung des Lebensraumes fuer viele nach der Roten Liste in NRW gefaehrdeten Pflanzen- und Tierarten - Biotopverbund innerhalb des gesamten Gewaessersystems - Erhaltung und Foerderung von Kleingehoelzen und Hecken inmitten von extensiv genutztem Gruenland - Erhaltung und Foerderung von Feuchtwiesen und -weiden (Paragraph 62 Biotope) - Foederung von Magergruenland (Paragraph 62 Biotope) - Erhaltung und Optimierung des Gebietes als Biotopkomplex mit Stillgewaessern sowie Quellen und Roehrichten u.a. in NRW gefaehrdeten und seltenen Biotoptypen; folgende nach Paragraph 30 BNatSchG bzw. Paraghraph 62 geschuetzte Biotoptypen kommen im Gebiet vor:
- natuerliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fliessender Gewaesser, - natuerliche oder naturnahe unverbaute Bereiche stehender Binnengewaesser, - Roehrichte, - Nass- und Feuchtgruenland, - Quellbereiche, - Auwaelder.
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