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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20a, b, c
- Erhaltung und Optimierung des Lebensraumes fuer mehrere nach der Roten Liste in NRW gefaehrdeten Pflanzen- und Tierarten, - Erhaltung und Optimierung naturnaher Eichen-Buchen-Altholzbestaende als Relikt der potentiellen natuerlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Optimierung reich strukturierter Gruenlandflaechen mit Hecken, Kopfbaeumen und Einzelgehoelzen, - Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgepraegter Biotopkomplex, - naturnahe Entwicklung des Uebaches, - Biotopverbund innerhalb des gesamten Gewaessersystems, - Foerderung von Feuchtwiesen und -weiden.
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