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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20a, b, c
- ungestoerte natuerliche Entwicklung der Bergehalde zum Erhalt und zur Foerderung der bestehenden Bedeutung fuer Flora und Fauna sowie dem Erhalt mehrerer nach der Roten Liste in NRW gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten - Erhaltung der Strukturvielfalt - Walderhaltung und seiner Funktionen durch Foerderung und Uebernahme der Naturverjuengung im Laufe der natuerlichen Sukzession - Erhalt der offenen Struktur der Brachflaechen - Erhaltung der Kleingewaesser und temporaer wasserfuehrenden Gewaesser - Erhaltung eines wichtigen Elements des lokalen Biotopverbundes, u.a. auch mit den Bergehalden Anna I und Noppenberg - Entfernung nicht standortgerechter und nicht heimischer Baumarten (Roteiche, Balsampappel, Robinie).
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