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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20a, b, c
- ungestoerte natuerliche Entwicklung der Bergehalde zum Erhalt und zur Foerderung der bestehenden Bedeutung fuer Flora und Fauna sowie dem Erhalt mehrerer nach der Roten Liste in NRW gefaehrdeten Tierarten sowie nach der FFH-Richtlinie geschuetzten Tierarten - Walderhaltung und seiner Funktionen durch Foerderung und Uebernahme der Naturverjuengung im Laufe der natuerlichen Sukzession - Erhalt der offenen Struktur der Brachflaechen - Erhaltung der temporaer wasserfuehrenden Gewaesser - Erhaltung eines wichtigen Elements des lokalen Biotopverbundes.
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