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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß ' 20 a), b) und c) LG.
Leitziele: - Erhaltung des Lebensraumes für nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete Pflanzenarten, - Erhaltung und Optimierung des Gebietes als Biotopkomplex mit in Nordrhein- Westfalen gefährdeten und seltenen Biotoptypen; folgende nach ' 30 BNatSchG bzw. ' 62 LG geschützte Biotoptypen kommen im Gebiet vor: - Nass- und Feuchtgrünland, - Magergrünland, - Quellen, - naturnahe und unverbaute Bachabschnitte, - Erhaltung und Optimierung eines in Teilen naturnahen Bachtales mit Resten von wert- vollen Feucht-, Nass- und Magergrünlandflächen sowie eines uferbegleitenden Gehölz- bestandes.
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