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Die Schutzausweisung erfolgt:
a) zur Erhaltung des naturnahen Bachlaufs der Inde,
b) zur Erhaltung und Schaffung einer naturnahen Bachaue mit Auwäldern, Feucht- und Naß-Wiesen, Staudenfluren und Heckengehölzen sowie der in den Hanglagen vorhandenen Magerrasen und Obstwiesen,
c) zur Erhaltung natürlicher Überschwemmungsgebiete,
d) Erhaltung eines Steinbruchs aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen sowie der Seltenheit und Eigenart.
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