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Die Schutzausweisung erfolgt:
a) zur Wahrung, Wiederherstellung und langfristiger Sicherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art 4 Abs. 4 i.V. mit Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43 EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (DE 5203-310, Reg.Nr. des Brander Waldes) sowie der Anhänge I und II der FFH-RL. Hierbei handelt es sich um die wildlebende Tierart Gelbbauchunke (Code-Nr. 1193) von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der FFH-Richtlinie
A. Gelbbauchunke (Code-Nr. 1193)
Im Gebiet werden darüber hinaus folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. FFH-RL geschützt:
- Borstgrasrasen (Code-Nr. 6230, prioritärer Lebensraum) - Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder (Code-Nr. 91E 0, prioritärer Lebensraum) - Schwermetallrasen (Code-Nr. 6130)
b) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung regional bedeutsamer Lebensräume (Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen, Code-Nr. 6510, und Waldmeister-Buchenwald, Code-Nr. 9130) und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen Wald- und Heidekomplexes, der sich durch einen hohen Anteil schutzwürdiger Biotope wie z.B. Still- und Fließgewässer, Buchenwälder, Calluna-Heiden und Felsbereiche, auszeichnet,
c) aus wissenschaftliche,, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen,
d) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes,
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