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Gemaess Paragraph20 Buchstabe a), b) u. c) LG insbesondere ist die Festsetzung erforderlich zur
- Zur Erhaltung und Pflege eines grossen Waldgebietes mit verschiedenen Nadel- und Laubwaldgesellschaften hoher Strukturvielfalt, Bachauen mit z. T. naturnahen Restwald- gesellschaften, Feuchtwiesen, Brachflaechen und Obstbaumwiesen und ihren seltenen z. T. gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten, - Zur Entwicklung und Wiederherstellung einer Obstwiese und Feuchtwiese sowie von natuerlichen Ueberflutungsbereichen an Bachabschnitten sowie Anlage und Entwicklung von kleinen Teichen als Amphibien- und Libellengruende, - Zur Wiederherstellung von Bach-Erlen-Eschenwaeldern, Stieleichen-Hainbuchenwaeldern mit Uebergaengen zum Perlgras-Buchenwald.
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