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Gemaess Paragraph 20 Buchstabe a), b) und c) LG insbesondere ist die Festsetzung erforderlich zur
- Zur Erhaltung und Pflege des Lebens- und Brutraumes einer Saatkraehenkolonie mit einem feuchten mit Tuempeln durchsetzten Mischwald, Ackerflaechen, einer Bachaue mit feuchten Wiesenflaechen, reich ausgebildeten Strauchgehoelzbestaenden und ihren z. T. seltenen Tier- und Pflanzenarten.
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