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Gemaess Paragraph 20 Buchstabe a), b) und c) LG insbesondere ist die Festsetzung erforderlich zur
- Zur Erhaltung und Pflege des Gipsabbaugebietes mit einer Gipswand, Halbtrockenrasen, Buchenwaeldern mit ihren verschiedenen Ausbildungen, quelligen Bereichen, feuchten bis nassen Wiesen, Gewaessern und Mischwaeldern mit ihren seltenen bedrohten Pflanzen- und Tierarten - Zur Pflege und Entwicklung krautartenreicher Wiesen und Trockenrasenflaechen, - Zur Wiederherstellung naturnaher Quell- und Teichbereiche.
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