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Gemäß § 20 a), b), c) LG; insbesondere ist die Festsetzung erforderlich - zur Erhaltung eines Biotopverbundabschnitts innerhalb der großräumigen Sprungbachaue mit bach- begleitendem Erlen-Eschenwald, Erlenbruchwald, feucht bis nassen Magerwiesen, Schilfflächen, Hoch- staudenfluren, Röhricht und Quellfluren mit ihren gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
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