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Die Festsetzung erfolgt gemaess Paragraph 20 LG Buchstabe a), b) und c) sowie zur Wiederherstellung einer Lebensstaette im Sinne von Buchstabe a) insbesondere
- Zum Schutz der weitgehend zusammenhaengenden Talbereiche des Beckendorfer Muehlenbaches von der Quelle bis zur Einmuendung in den Schwarzbach sowie der Seitensieke, - Zur Erhaltung und Pflege von Lebensstaetten gefaehrdeter, wildlebender Pflanzen und Tiere, insbesondere der fuer die Fliessgewaesserregion typischen Fischfauna, - Zur Erhaltung und Entwicklung verschiedener Pflanzengesellschaften des Gruenlandes wie Kohldistel-, Wassergreiskraut- und Glatthaferwiesen, Weidegras-Weisskleeweiden, Waldscheinbinsen, Suempfe und Grossseggenriede, - Zur Erhaltung und Entwicklung bestimmter Waldgesellschaften, wie verschiedene Ausbildungen des Flattergras-Hainsimsen-Buchenwaldes, des Bach-Erlen-Eschenwaldes sowie des Eichen-Hainbuchenwaldes.
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