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Gemaess Paragraph 20 Buchstabe a), b) und c) LG insbesondere ist die Festsetzung erforderlich zur
- Zur Erhaltung und Pflege eines durch verschiedene Lebensraeume gepraegtes Gebiet; - Zur Entwicklung und Pflege einer Obstwiese sowie Pflege von verschiedenen Kleingewaessern, - Zur Erhaltung und Entwicklung eines bodenfeuchten Bauchauenbereiches mit Kopfbaeumen, Weidengebuesch und Hochstaudenfluren.
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