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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20
a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 a LG), insbesondere
- zur Erhaltung des alten, naturnahen Waldes und der Teiche als Lebensraum für v.a. Vögel, Fledermäuse, Insekten und Amphibien. Der Schlosspark ist als Biotop 5107 - 902 im Biotopkataster NRW und als landesplanerisch gesichertes Gebiet für den Schutz der Natur mit der Gebietskennnummer K_RR-146 erfasst; er wird für den landesweiten Biotopverbund als Kernbiotop in der intensiven Agrarlandschaft bewertet.
b) aus landeskundlichen Gründen (§ 20 b LG), insbesondere
- aufgrund des bedeutenden Wertes der Parkanlage aus kulturhistorischer Sicht, aufgrund derer die Schlossparkanlagen und Schloss Augustusburg / Schloss Falkenlust zum Welt- kulturerbe der UNESCO ernannt worden sind,
c) wegen seiner Seltenheit und besonderen Eigenart (§ 20 c LG), insbesondere
- aufgrund der Seltenheit der Parkanlage und der über das Plangebiet hinausgehenden seltenen Altersstruktur des Waldes. Als siedlungsnaher Freiraum ist der Schlosspark darüber hinaus wegen seiner Klima- und Erholungsfunktionen zu schützen.
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