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Der Park und die Allee werden geschützt:
a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 a LG), insbesondere
- zur Erhaltung des alten, artenreichen Waldes als Lebensraum für v.a. Vögel, Fledermäuse und Insekten. Die Parkanlagen sind als Biotop Nr. 5107-909 im Biotopkataster NRW und als landesplanerisch gesichertes Gebiet für den Schutz der Natur mit der Gebietskennnummer K_RR-146 erfasst; er wird für den landesweiten Biotopverbund als Kernbiotop in der intensiven Agrarlandschaft bewertet.
b) aus landeskundlichen Gründen (§ 20 b LG), insbesondere
- aufgrund des bedeutenden Wertes der Parkanlage und der Allee aus kulturhistorischer Sicht, aufgrund derer die Schlossparkanlagen und Schloss Augustusburg / Schloss Falkenlust zum Weltkulturerbe der UNESCO ernannt worden sind.
c) wegen ihrer Seltenheit und besonderen Eigenart (§ 20 c LG), insbesondere
- wegen der starken Prägung des Landschaftsbildes durch die Parkanlage und durch die Allee, die eine Verbindungs- und Sichtachse zwischen den Parkanlagen dieses Schutzgebietes und des Naturschutzgebietes "Schlosspark Brühl" darstellt.
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