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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20
a) Wegen seiner Bedeutung als Lebensstaette fuer bestimmte wildlebende Pflanzen- und Tierarten, insbesondere wegen
- der Erhaltung des landschaftstypischen Eschen-Eichen-(Ulmen)-Auenwaldes bzw. des artenreichen Hainbuchenwaldes (Carpinion) auf ehemaligen Auenstandort, - der Erhaltung und Entwicklung der Gruenlandflaechen und Fliessgewaesser als wertvoller Lebensraum, - seiner Bedeutung als Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten (Rote Liste-Arten) und deren Lebensgemeinschaften, - der besonderen Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes, der Regulationsfunktion des Bodens (Filter-, Puffer- und Speicherwirkung) und der klimatischen Ausgleichs- und Filterfunktion von Vegetationsbestaenden, - der strukturellen Vielfalt der ueberwiegend fliessenden Gewaesser mit feuchtebeein- flussten Vegetationsbestaenden und uferbegleitenden Gehoelzen,
b) Aus landeskundlichen Gruenden, insbesondere wegen
- der kulturhistorisch wertvollen Schlossanlage mit Landschaftsgarten und Alleen,
c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit
- des landschaftstypischen Auenwaldes (Ueberreste eines ehemaligen Hartholzauen- waldes) von regionaler Bedeutung und damit als besonders gefaehrdete Pflanzenge- sellschaft. Die Eigenart begruendet sich durch den mehrstufigen, naturnahen und gut ausgebildeten Aufbau des Eschen-Buchenwaldes und des Eschen-Ahornwaldes mit einzelnen Altbuchen (zahlreiche Hoehlenbaeume) und dichter, artenreicher Krautschicht, - der Bedeutung und Wirkung des Ensembles von Waldflaechen, Alleen, Fliessgewaessern und extensiv genutzten Gruenlandflaechen fuer das Landschaftsbild.
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