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Das Gebiet wird geschützt:
a) wegen seiner Bedeutung als Lebensstätte bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 a LG), - zur Erhaltung seltener und wertvoller Lebensräume für wildlebende, seltene und gefährdete Tiere und Pflanzen und deren Lebensgemeinschaften,
- zur Erhaltung einer großflächigen, strukturell vielfältigen Waldfläche sowie eines Feuchtgebietes mit Auenwald als Rückzugs-, Brut-, Nist- und Nahrungsraum für Tiere,
- zur Erhaltung verschiedener Biotopstrukturen mit Bedeutung als Regenerations- und Refugialraum und Trittsteinbiotop in einer wald- und biotoparmen Landschaft,
- zur Sicherung seltener Arten und Pflanzengesellschaften und Lebensgemeinschaften der Wälder, Feuchtgebiete und Auenwälder und deren gefährdete Biozönose,
- wegen des Vorkommens bestimmter seltener und gefährdeter Tierarten (Amphibien, Wasservögel, Libellen, Wasserinsekten, Schnecken, Pilze, Schmetterlinge, Vögel, Fledermäuse, Höhlenbrüter usw.),
- zur Sicherung einer naturnahen Waldgesellschaft mit einer hohen Artenvielfalt, mit Tot- und Altholzbestand und Höhlenbäumen,
b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen (§ 20 b LG), insbesondere
- wegen des Vorkommens seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und - gemeinschaften mit enger Bindung an diese Biotoptypen als Gegenstand natur- wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher und landeskundlicher Forschung,
c) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes (§ 20 c LG), insbesondere
- zur Sicherung einer landschaftsprägenden und strukturreichen Waldfläche und eines Feuchtgebietes mit Auenwald als seltenes und strukturreiches Gesamtgefüge.
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