| |
Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Wegen seiner Bedeutung als Lebensstaette bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, - Wegen des Vorkommens gefaehrdeter Pflanzengesellschaften und Rote-Liste-Tierarten, - Wegen seiner Refugialfunktion, - Zur Erhaltung und Entwicklung des landschaftstypischen Eschen-Eichen- (-Ulmen)- Auenwaldes bzw. des hainbuchenreichen Laubmischwaldes auf ehemaligem Auenstandort und deren Lebensgemeinschaften, - Aus landeskundlichen Gruenden, insbesondere wegen der kulturhistorischen Bedeutung der Burg und des umliegenden Denkmalbereichs im Kontext der historischen Kulturlandschaft in der Erftniederung.
|