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Das Gebiet wird geschuetzt
a) Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Paragraph 20a LG), insbesondere
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume sowie der wildlebender Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie):
- oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewaesser mit benthischer Vegetation mit Armleuchteralgenbestaenden (3140), - zur Erhaltung und Entwicklung der Gewaesser und der Gewaesservegetation sowie der Uferbereiche und -vegetation und Roehrichte als Lebensraum fuer wasserabhaengige Arten der heimischen Flora und Fauna, - als Lebensraum und Trittsteinbiotop fuer zahlreiche durchziehende, rastende und brue- tende Wasservoegel und andere Wassertiere,
b) aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gruenden (Paragraph 20b LG), insbesondere wegen der Bedeutung zur naturwissenschaftlichen Forschung des mesotrophen Gewaessers, c) wegen der Seltenheit von mesotrophen, kalkhaltigen Gewaessern mit Characeen-Rasen (Armleuchteralgen).
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