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Das Gebiet wird geschützt: a) zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 a LG), insbesondere wegen - der Erhaltung und Entwicklung gefährdeter Heidegesellschaften und Borstgrasrasen (Nardo- Callunetea). - der Erhaltung gefährdeter Arten der Sandtrockenrasen, Zwergstrauch-Heiden, der Feuchtbiotope und extensiven Grünlandnutzungstypen als Relikte historischer Nutzungsformen. - seiner Bedeutung als Refugium und Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten (Rote-Liste-Arten) und deren Lebensgemeinschaften. - der Erhaltung und Pflege der besonderen strukturellen Vielfalt unterschiedlicher Offenlandbiotope in Verknüpfung mit den umgebenden wertvollen Waldrelikten des Friesheimer Busches. - der Entwicklung einer Waldverbindung zwischen den westlich und östlich gelegenen Waldstücken. - des bedeutsamen Entwicklungspotentials des Biotopkomplexes im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit den benachbarten Waldflächen innerhalb der weitgehend strukturarmen Bördelandschaft.
b) aus wissenschaftlichen Gründen (§ 20 b LG) insbesondere - zur Sicherung und Dokumentation des vorhandenen regional bedeutsamen Artenpotentials. - zur Entwicklung von standortspezifischen Schutz- und Wiederbesiedlungsprogrammen ausgewählter Arten. - zur Entwicklung biotopspezifischer Pflegerhythmen in Anlehnung an historische Bewirtschaftungsformen.
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit (§ 20 c LG), insbesondere wegen - der Seltenheit des aufgrund der militärischen Nutzung erhaltenen Lebensraummosaiks als Zeitdokument der Landschaftsentwicklung in der Börde
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