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Das Gebiet wird geschuetzt
a) gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 BNatschG zur Erhaltung, Entwicklung, Herstellung und Wieder- herstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebens- stätten zahlreicher gefährdeter Vogel-, Amphibien-, Reptilien- und thermophiler Insektenarten Vogelarten, deren Bestände in der Roten Liste der gefährdeten Vogelarten Nordrhein-West- falens als gefährdet (Gefährdungskategorie 3) aufgeführt sind: -Turteltaube (Streptopelia turtur) -Nachtigall (Luscinia megarhynchos) -Neuntöter (Lanius collucio) -Grauspecht (Picus canus) -Grünspecht (Picus viridis)
Amphibien- und Reptilienarten, deren Bestände in der Roten Liste der gefährdeten Kriechtiere (Reptilia) und Lurche (Amphibia) in Nordrhein-Westfalen als gefährdet (Gefährdungskategorie 3) und stark gefährdet (Gefährdungskategorie 2) aufgeführt sind: -Kreuzkröte (Bufo calamita) -Wechselkröte (Bufo viridis) -Waldeidechse (Zootoca vivipara) -Zauneidechse (Lacerta agilis)
- zur Erhaltung und Entwicklung der strukturellen Vielfalt von Gehölzgruppen, sonnigtrockenen Kies-Sand-Bereichen und offenen, temporär unter Wasser stehenden Schlammböden,
- zur Erhaltung der Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen Bodenverge- sellschaftung,
- zur Erhaltung und Entwicklung des im Rhein-Erft-Kreis seltenen Magerstandortes als wertvoller Lebensraum für Trocken- und Halbtrockenrasen-Gesellschaften,
- zur Erhaltung und Entwicklung der Fläche als Trittsteinbiotop im überregionalen Biotopverbund in der Erftaue,
b) gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 3 BNatschG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorra- genden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils, insbesondere
- wegen der Seltenheit offener Rohböden im Rhein-Erft-Kreis als ökologisch wertvolle Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
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