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Das Gebiet wird geschuetzt
1) Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensstaetten, Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tiere und Pflanzen ( § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), insbesondere
- zur Erhaltung wertvoller Lebensstaetten und Biotope fuer wildlebende seltene und gefaerdete Tiere und Pflanzen und deren Lebensgemeinschaften durch Sicherung des Boisdorfer Sees, der Bioteiche, des Hochwasserrueckhaltebeckens Moedrath, der Gewaesser- und Ufervege- tation, der Graeben, der wechselfeuchten Standorte, der Trockenstandorte, der Graeser-, Kraeu- ter-, Stauden- und Sukzessionsflaechen, der Gebuesch-, Gehoelz- und Waldflaechen sowie des Fuerstenberggrabens mit Gehoelzen, Graesern, Kraeutern und Stauden,
- zur Erhaltung wertvoller und verschiedenartiger und vielfaeltiger Biotopstrukturen mit Bedeutung als Regenerationsraum, Trittsteinbiotop, strukturreicher Biotopkomplex und als Biotopverbund sowie als Nist-, Brut-, Wohn-, Nahrungs-, Rueckzugs- und Zufluchtsstaetten und als Durchzugs- und Rastgebiet fuer wildlebenden Tiere,
- zur Erhaltung und Entwicklung eines oekologisch sehr wertvollen Standortes aufgrund des Vor- kommens einer Vielzahl seltener und gefaehrdeter und geschuetzter wildlebender Tierarten und einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt und deren Biozoenose.
2) aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gruenden ( § 23 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ), insbe- sondere
- wegen der durch den ehemaligen Tagebau bedingten und aufgrund spezifischer Standortvor- aussetzungen dort entstanddenen oekologisch wertvollen Lebensraeume,
- wegen des Vorkommens von Tier- und Pflanzenarten mit enger Bindung an diese Biotoptypen als Gegenstand wissenschaftlichen und landeskundlicher Forschung.
3) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit ( § 23 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ), insbesondere
- wegen der landschaftspraegenden Gewaesser- und Vegetationsformen als strukturreiches Gesamtgefuege in diesem Landschaftsbereich.
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