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Das Gebiet wird geschützt 1) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten, Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tiere und Pflanzen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), insbesondere
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung wertvoller Lebensstätten und Biotope für wildlebende seltene und gefährdete Tiere und Pflanzen und deren Lebensgemeinschaften durch Sicherung der Fließ- gewässer, der Uferrandstreifen und der Ufervegetation, der Tümpel, der Auenlandschaft, der extensiven Grünlandflächen, der Wegeraine und der Gehölz- und Baumbestände.
- zur Erhaltung wertvoller verschiedenartiger und vielfältiger Biotopstrukturen mit Bedeutung als Regenera- tionsraum, als Trittsteinbiotop, als strukturreicher Biotopkomplex und als Biotopverbund sowie als Nist-, Brut-, Wohn-, Nahrungs-, Rückzugs- und Zufluchtsstätten und als Durchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Tiere.
- zur Erhaltung und Entwicklung eines ökologisch sehr wertvollen Fließgewässer- und Auenstandortes aufgrund des Vorkommens einer Vielzahl seltener und gefährdeter und geschützter wildlebender Tierarten und einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt und deren Biozöno-se - zur naturnahen Entwicklung und Wiederherstellung des Fließgewässerökosystems als Lebensraum für spe- zifische Tiere und Pflanzen.
- zur Herstellung und Entwicklung eines Initialgewässers mit eigendynamischer Gewässerentwicklung und Grünlandaue als Lebensraum für auenspezifische Tiere und Pflanzen.
- zur Entwicklung einer Auenlandschaft im Überschwemmungsgebiet der Erft mit wechselnden Wasserverhäl- tnissen als Lebensräume für spezifische Tiere und Pflanzen.
- wegen seiner Vernetzungsfunktion innerhalb eines überregionalen Biotopverbundes Erftaue.
2) aus wissenschaftlichen und landeskundl-chen Gründen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG), insbesondere
- aus wissenschaftlichen Gründen zur Dokumentation der Entwicklungsschritte eines naturnah entwickelten Fließgewässersystems. - aus wissenschaftlichen Gründen zur Dokumentation der Entwicklung eines Initialgewässers mit eigen- dynamischer Gewässerentwicklung.
- aus wissenschaftlichen Gründen zur Erfassung der Wasserwirtschaft innerhalb dieses Hochwasser- und Retentionsraumes mit Fließgewässern und der Auenlandschaft.
- wegen des Vorkommens von Tier- und Pflanzenarten mit enger Bindung an diese Biotoptypen als Gegenstand wissenschaftlicher und landeskundlicher Forschung.
3) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG), insbesondere
- wegen der landschaftsprägenden Fließgewässerstrukturen- und Vegetationsformen als stru-turreiches Gesamtgefüge in einer Auenlandschaft.
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