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Gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung folgender Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter wildwachsender Tierarten
- Pfeifengraswiesen, Kleinseggenwiesen mit Orchideen und koenigsfarn- reicher Moorbirkenquellsumpf, - Erlen- Eschenwaelder mit ihrer typischen Vegetation und Fauna in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren, - Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes.
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