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Die Unterschutzstellung des ca. 20 ha großen Gebietes erfolgt: gemäß § 23 Abs. 1 Zif. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung, insbeson- dere aufgrund - der naturnahen Ausprägung des Baches mit zahlreichen für natürliche Fließgewässer charakteristi- schen Strukturen, Sicker- und Sumpfquellen sowie des Bachtales mit begleitenden Hangwäldern - der strukturreichen Waldbereiche mit standortheimischen Gehölzen, altersgemischten Beständen und einem hohem Alt- und Totholzanteil - der Bedeutung des Raumes für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, insbeson- dere Vögel, Fledermäuse und Amphibien - der Bedeutung als Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes
gemäß § 23 Abs. 1 Zif. 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen
gemäß § 23 Abs. 1 Zif. 3 BNatSchG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des naturnahen Melbbaches mit begleitenden Hangwäldern.
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