| |
Die Unterschutzstellung erfolgt
a) Zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfaeltig strukturierten und artenreichen Biotopkom- plexes mit Bruchwald, Eichen-Birkenwald, Feuchtgruenland und sonstigen Waldbereichen, b) Zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung von Lebensstaetten seltener und landesweit bedrohter Pflanzen- und Tierarten, c) Zur Erhaltung einer landschaftsraumtypischen Waldgesellschaft aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen Gruenden, d) Zur Foerderung und Entwicklung einer natuerlichen, artenreichen Waldgesellschaft entsprechend der naturnahen Waldbewirtschaftung, e) Zur Erhaltung des Waldgebietes wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der Schoenheit des Gebietes, f) Zur Erhaltung und Entwicklung eines den Landschaftsraum gliedernden und belebenden, artenreichen Biotopkomplexes, g)Zur Erhaltung des bruchwaldtypischen Kleinreliefs sowie der natuerlich gewachsenen Niedermoor- boeden, h)Zur Sicherung von Pufferzonen und Extensivierung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung.
|