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Gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten, insbesondere von seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten Wat-, und Wiesenvoegeln und von seltenen, zum Teil gefaehrdeten Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Gruenlandes, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Gebietes.
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