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a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen und Lebensgemeinschaften, insbesondere von seltenen, z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten, v. a. von seltenen, z. T. stark gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln sowie von Pflanzen und Pflanzen- gesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Grünlandes und zur Erhaltung und Entwicklung standorttypischer Laubwälder, insbesondere Eichen-Hainbuchenwälder;
b) wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe und wegen der biogeographischen Bedeutung;
c) Erhalt der Unersetzlichkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes;
d) Sicherung der im Gebiet auftretenden schutzwürdigen Böden;
e) Sicherung des Naturhaushalts sowie Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge;
f) Erhaltung und Optimierung der herausragenden und z. T. besonderen Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund der landesweiten Feuchtgrünlandbereiche.
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