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Die Unterschutzstellung erfolgt
a) - Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Waldes, der Heiden und (Silikat-) Trockenrasen;
b) - Erhaltung; Förderung und Wiederherstellung eines wertvollen Quellgebietes;
c) - Wiederherstellung von Laubwaldgesellschaften entsprechend der potenziellen natürlichen Vegetation mit naturnaher Waldbewirtschaftung;
d) - Erhaltung und Entwicklung des Gebietes im regionalen Biotopverbund;
e) - Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verän- derung ökologischer Zusammenhänge auf die Wald, Heide- und Trockenrasenkomplexe;
f) - wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe;
g) - Erhalt der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes.
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