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a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen und Lebensgemeinschaften, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten, v.a. von seltenen, z. T. stark gefährdeten Wat-, Wiesen- und Wasservögeln sowie von Pflanzen und Pflanzen- gesellschaften des offenen Wassers und feuchten Grünlandes;
b) Erhaltung und Entwicklung eines ausgedehnten Feuchtwiesenbereiches als bedeutsames Brut- Rast- und Überwinterungsquartier für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten;
c) wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe und wegen der biogeographischen Bedeutung;
d) Unersetzlichkeit, Seltenheit, besondere Eigenart und hervorragende Schönheit des Gebietes;
e) Sicherung der im Gebiet auftretenden schutzwürdigen Böden;
f) Sicherung des Naturhaushalts und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge;
g) Erhaltung, Förderung und Entwicklung einer Feuchtwiesenlandschaft mit herausragender Bedeutung im Biotopverbundsystem der landesweiten Feuchtwiesengebiete.
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