1 Allgemeine Informationen
Objektbezeichnung:
 

NSG Kranenmeer

Objektkennung:
 

BOR-018

Schutzgebietstyp (Designation Type):
 

Nationaler Schutzgebietstyp (NationalDesignationType)
Gebietstyp: Naturschutzgebiet (DE02)

Schutzklassifizierung (Protection classification):
 

Naturschutz (natureConservation)

Schutzstatus:
 

NSG, bestehend

Verwaltungsgebiet (District):
 

Regierungsbezirk: Muenster
 

Kreis: Borken (Nuts-Code: DEA34)

 

Gemeinde: Heiden

Digitalisierte Fläche (ha) / (Digitize area (in hectares)):
 

137,6601

Flächenanzahl:
 

1


Schutzziel:
 

(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG
in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen und Lebens-
gemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten;
insbesondere zur Erhaltung und Entwicklungdes Heideweihers als Lebensraum und Vermehrungsort
für heide- und moortypische Pflanzen- und Tierarten;

b) zur Erhaltung und Entwicklung eines naturraumtypischen Biotopkomplexes mit oligo- bis mesotrophen
Stillgewässern, extensiven Acker- und Grünlandbereichen sowie feuchten Bruchwaldstandorten
und naturnahen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien;

c) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen
Bodenstrukturen und zur Sicherung des natürlichen Grund- und Bodenwasserhaushalts;

d) zur Erhaltung und Entwicklung eines typisch ausgeprägten Tiefland-Fließgewässer-Systems mit Unter-
wasservegetation und natürlichen Auenwäldern als Lebensraum für typische, tlw. stark gefährdete Pflanzen-
und Tierarten;

e) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen, archäologischen und erdgeschichtlichen
Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung;

insbesondere zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit einem sehr hohen Entwicklungspotential
(tiefgründige Sand- und Schuttböden, z. B. Podsol-Braunerde);

f) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes;

g) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehrschädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen
ökologischer Zusammenhänge;

h) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter und europaweiter Bedeutung, insbesondere
als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000";

i) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume
und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 i.V.m. Art. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992.
FFH-Gebiet Kranenmeer (DE 4207-303)
Hierbei handelt es sich um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem.
Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. d. § 32 Abs. 3 BNatSchG:
- nährstoffarme, basenarme Stillgewässer (3130)
sowie insbesondere um folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der Richtlinie
92/43/EWG als maßgebliche Bestandteile:
- Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans)
Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommenden
Amphibien und Reptilien, die im Anhang II bzw. IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind:
- Kammmolch (Triturus cristatus)
- Moorfrosch (Rana arvalis)
Das Gebiet hat darüber hinaus Bedeutung als Lebensraum für folgende Vogelart nach Anhang I der
Vogelschutz-Richtlinie
- Ortolan (Emberiza hortulana)
FFH-Gebiet Bachsystem des Wienbachs (DE 4208-301)
Hierbei handelt es sich um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. d. § 32 Abs. 3 BNatSchG:
- Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0)
- prioritärer Lebensraum
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
- Hartholzauenwälder (91F0)
sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der Richtlinie
92/43/EWG als maßgebliche Bestandteile:
- Groppe (Cottus gobio)
- Bachneunauge (Lampetra planeri)

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet umfasst die Erhaltung,
Sicherung und weitere Entwicklung des von Birken-, Erlen- und Kiefern(misch)wald umgebenen Heideweihers,
der Bruchgebüsche und Moorwälder in einem reich strukturierten Umfeld mit möglichst extensiver Nutzung sowie
die Sicherung eines stabilen, naturraum- und standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushalts. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die Reduktion der Nährstoffbelastung sicherzustellen.


2 Verwaltungstechnische Informationen
Objektbezeichnung:
 

NSG Kranenmeer

Objektkennung:
 

BOR-018

Verwaltungsgebiet (District):
 

Regierungsbezirk: Muenster
 

Kreis: Borken (Nuts-Code: DEA34)

 

Gemeinde: Heiden

Digitalisierte Fläche (ha) / (Digitize area (in hectares)):
 

137,6601

Flächenanzahl:
 

1

Offizielle Fläche (ha) / (Official area (in hectares)):
 

140,0000


TK25, Quadrant, Vierteilquadrant:
 

4207, Q2, VQ2 / 4207, Q2, VQ1 / 4207, Q2, VQ3

Gebietskoordinate (x-, y-coordinate):
 

R: 2565283 / H: 5738945

Digitalisiermaßstab (Digitize scale):
 

1:5.000


Verfahrensstand:
 

VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
 

Inkraft seit: 1951, Inkraft: 2016, Ausserkraft: 2036

Arbeitsplanung:
 

Pflege und Entwicklungsplan / FFH-Gebietsvorschlag (DE-4207-303)

Amtsblatt / LP:
 

Amtsblatt alt, 06.01.1951 / Amtsblatt alt, 19.03.1966 / Amtsblatt alt, 22.01.1994 / Amtsblatt, 01.04.2016

Bearbeitung:
 

Mitarbeiter(-in) des LANUV:
 

LANUV

Kartierung / Bearbeitung:
 

OZ

 

Datum: 21.09.1999, Fortschreibung (BK-4207-902)

 

Datum: 21.09.1999, Fortschreibung (BK-4207-930)

Allgemeine Bemerkungen:
 

Dig.Abgrenzung vom Kreis Borken uebernommen. (Dig. Juni 2010). (April 2016).


3 Link auf externe Dokumente
Link(s): :
 

http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/VO_MS_1994_BOR-018.PDF
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/VO_MS_2016_13.pdf