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Gemaess LG Paragraph 20a,c a) Erhaltung und Entwicklung eines Heideweihers, eines Übergangsmoores sowie von Heidevegetation;
b) Erhaltung und Förderung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und zum Teil stark gefährdeten Pflanzen und Tieren;
c) Erhaltung und Optimierung der herausragenden Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund als Refugial- und Trittsteinbiotop;
d) Wissenschaftliche, naturgeschichtliche und erdgeschichtliche Gründe;
e) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes;
f) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge.
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