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Die Unterschutzstellung als NSG
a) Erhaltung, Herstellung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere im Bereich des frischen bis nassen Gruenlandes sowie des offenen Wassers und seiner Ufer, mit seltenen, zum Teil stark gefaehrde- ten Saeugetieren, Voegeln, besonders von Wat- und Wiesenvogelarten, Amphibien, Fischen und Wirbellosen, besonders Libellenarten sowie Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, b) Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung des Niedermoores, c) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen, botanischen und ornithologischen Gruenden, d) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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