1 Allgemeine Informationen
Objektbezeichnung:
 

NSG Rueenberger Venn

Objektkennung:
 

BOR-029

Schutzgebietstyp (Designation Type):
 

Nationaler Schutzgebietstyp (NationalDesignationType)
Gebietstyp: Naturschutzgebiet (DE02)

Schutzklassifizierung (Protection classification):
 

Naturschutz (natureConservation)

Schutzstatus:
 

NSG, bestehend

Verwaltungsgebiet (District):
 

Regierungsbezirk: Muenster
 

Kreis: Borken (Nuts-Code: DEA34)

 

Gemeinde: Gronau

Digitalisierte Fläche (ha) / (Digitize area (in hectares)):
 

63,1356

Flächenanzahl:
 

6


Schutzziel:
 

(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 i.V.m. § 32 Abs. 2
BNatSchG ausgewiesen.
(2) Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten,
insbesondere von seltenen und zum Teil gefährdeten landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzen-
arten und zum Schutz von seltenen, zum Teil gefährdeten Vogelarten, insbesondere Wasser-, Wat-
und Wiesenvögeln, Klein- und Greifvögeln, Amphibien, Reptilien und Wirbellosen sowie zum Schutz
seltener und gefährdeter Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers, insbesondere
oligo- bis mesotropher Gewässer, moortypischer Lebensräume, von feuchten und trockenen Heiden,
des feuchten und nassen Grünlandes sowie bodensaurer Eichenwald- bzw. Birken-Eichenwaldge-
sellschaften und von Bruchwäldern,

b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen
sowie der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden (Archive der Natur- und Kulturgeschichte oder
Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential),

c) zum Erhalt eines nicht kultivierten Teilbereiches des ehemaligen weit verbreiteten Hochmoores
"Rüenberger Venn" als geowissenschaftliches Projekt gemäß Geotop-Kataster NRW (GK-3708-002),

d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des
Gebietes,

e) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen
ökologischer Zusammenhänge,

f) aufgrund der biogeographischen Bedeutung als Bestandteil eines Verbreitungszentrums von Lebensräumen
nährstoffarmer Standorte und somit als unverzichtbarer Bestandteil des zu schaffenden europäischen
ökologischen Netzes "NATURA 2000",

g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensraum-
typen und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 in
Verbindung mit Artikel 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche
Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Be-
standteile des Gebietes i.S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:
- nährstoffärmere basenarme Stillgewässer (3130)
- dystrophe Seen (3160)
- feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010)
- Moorschlenken-Pioniergesellschaften (7150)
sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFHRichtlinie
als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i.S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:
- Froschkraut (Luronium natans)
- Kammmolch (Triturus cristatus)

h) zur Entwicklung ursprünglicher bzw. in Ansätzen bereits heute vorhandener natürlicher Lebensräume
von gemeinschaftlichem Interesse
- Moorwälder (91D0 Prioritärer Lebensraum)
- alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen (9190).

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung,
Wiederherstellung und Entwicklung der Stillgewässer und Moorschlenken-Pioniergesellschaften unter
Berücksichtigung einer natürlichen Verlandungsreihe mit dem typischen Pflanzeninventar bei Vermeidung
von den Gewässerchemismus verändernden Einflüssen.
Für die Waldflächen ist die Erhaltung bzw. schrittweise Entwicklung eines zusammenhängenden Laubwald-
gebietes mit den für die natürlichen Waldgesellschaften typischen Arten sowie die Überführung der vorhandenen
Bestände mit standortfremden Gehölzen in naturnahe Laubwälder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und
Altersphasen einschließlich der Alt- und Totholzphase in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite - mit gleich-
zeitiger Wiedervernässung der Bruchwälder - anzustreben.
Dafür ist auch der Umbau von Wäldern mit fremdländischen Laubgehölzen sowie vorhandener Nadelholzin
natürliche Laubholzbestände erforderlich.
Gleichzeitig ist die Erhaltung und Wiederherstellung von extensiv genutzten überwiegend feuchten bis nassen
Grünlandflächen mit ihrer typischen Fauna und Flora anzustreben. Eine Maßnahme zur Erreichung dieser Ziele
ist dabei die Umwandlung der noch vorhandenen Ackerflächen in Grünland mit gleichzeitiger extensiver Nutzung.
Ein wesentlicher Punkt bei der Erreichung der Schutzziele ist ebenfalls die Einrichtung hinreichend großer Puffer-
bereiche, der Verzicht auf Düngung und die Reduzierung von eutrophierenden Einflüssen bei gleichzeitiger
Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushalts durch entsprechende Wieder-
vernässung und Extensivierung der Bewirtschaftung.
Darüber hinaus wird durch geeignete Besucherlenkung eine weitgehende Beruhigung des Naturschutzgebietes
sichergestellt.


2 Verwaltungstechnische Informationen
Objektbezeichnung:
 

NSG Rueenberger Venn

Objektkennung:
 

BOR-029

Verwaltungsgebiet (District):
 

Regierungsbezirk: Muenster
 

Kreis: Borken (Nuts-Code: DEA34)

 

Gemeinde: Gronau

Digitalisierte Fläche (ha) / (Digitize area (in hectares)):
 

63,1356

Flächenanzahl:
 

6

Offizielle Fläche (ha) / (Official area (in hectares)):
 

64,0000


TK25, Quadrant, Vierteilquadrant:
 

3708, Q3, VQ2 / 3708, Q4, VQ1

Gebietskoordinate (x-, y-coordinate):
 

R: 2574601 / H: 5789666

Digitalisiermaßstab (Digitize scale):
 

1:5.000


Verfahrensstand:
 

VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
 

Inkraft seit: 1957, Inkraft: 2014, Ausserkraft: 2034

Arbeitsplanung:
 

FFH-Gebietsvorschlag (DE-3708-303)

Amtsblatt / LP:
 

Amtsblatt alt, 22.12.1957 / Amtsblatt, 12.12.2014

Bearbeitung:
 

Mitarbeiter(-in) des LANUV:
 

LANUV

Kartierung / Bearbeitung:
 

OZ

 

Datum: 01.07.1997, Fortschreibung (BK-3708-902)

Allgemeine Bemerkungen:
 

- forstwirtschaftliche Nutzung unter Ausschluss des Kahlschlages
Dig.Abgrenzung vom Kreis Borken uebernommen. (Dig. Juni 2010).
(Dig. Dezember 2014).


3 Link auf externe Dokumente
Link(s): :
 

http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/VO_MS_1957_BOR-029.PDF
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/VO_MS_2014_50.pdf