| |
Die Unterschutzstellung erfolgt
- Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer, prähistorischer Grabhügel;
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Laubwaldbestände,
- Erhaltung und Wiederherstellung eines Quelltales sowie eines naturnahen Quellbaches mit Auenwald (Biotope nach § 62 LG NW);
- Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Gebietes.
|