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Die Unterschutzstellung erfolgt
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung von Feuchtwiesen und -weiden insbesondere als Lebensraum fuer gefaehrdete Wat-, Wasser- und Singvoegel sowie von seltenen zum Teil gefaehrdeten Pflanzengesellschaften des Feucht- und Nassgruenlandes, - Zur Erhaltung von Rast- und Nahrungsbiotopen anderer Vogelarten, - Zur Sicherung der besonderen Eigenart einer typischen baeuerlichen Kulturlandschaft mit besonders schutzwuerdigen Biotopen wie Feuchtwiesen und -weiden, Brachen, Trocken- und Nass-weiden, - Zur Sicherung und Foerderung der Funktion des Gebietes innerhalb des Kulturlandschafts- konzeptes Dingdener Heide - Geschichte einer Kulturlandschaft insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung des zeitgenoessischen Landschaftsbildes der Epoche 1920 - 1960. Dazu zaehlt eine durch Zaeune abgegrenzte Viehweidenlandschaft mit einzelnen Heuwiesen auf urspruenglich grund- oder stauwasserbeeinflussten Standorten, stellenweise mit Blaenken, Feldstaellen und Ziehbrunnen. Vereinzelt treten Heidereste, Waldflaechen oder Ackerparzellen auf, - Aus erdgeschichtlichen Gruenden, insbesondere zur Erhaltung der noch vorhandenen Duenen, - Zum Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Gebietes.
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