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Gemaess Paragraph 23 BNatSchG Die Unterschutzstellung erfolgt
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten, insbesondere von seltenen, und zum Teil stark gefaehrdeten land- schaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten und von seltenen, z. T. stark gefaehr- deten Wat-, Wiesen- und Wasservoegeln sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des mageren und feuchten Gruenlandes,
- zur Erhaltung und Entwicklung eines ausgedehnten Feuchtwiesenbereiches als bedeut- sames Brut-, Rast- und Ueberwinterungsquartier fuer zahlreiche, z. T. stark gefaehrdete Vogelarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung,
- wegen der Unersetzlichkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes,
- zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und nega- tiver Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge,
- als Bestandteil eines Biotopverbundes von herausragender Bedeutung.
Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung fuer das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Waser- und Naehrstoffhaushalts. Zum Schutz der naehrstoffarmen Lebensraeume ist die Extensivierung des Gruenlandes sicherzustellen.
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Gebietes.
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