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a) Erhaltung, Entwicklung und Schutz von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von Wasservögeln und Amphibien eines oligobis mesotrophen Gewässers, seiner Uferbereiche einschließlich Sandmagerrasen;
b) Sicherung der Funktion des Gebietes neben Brut- und Mauserplatz auch als Rast- und Überwinterungs- gebiet insbesondere für Wasservögel;
c) Erhaltung und Optimierung der besonderen Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund als Refugial- und Trittsteinbiotop;
d) Wissenschaftliche Gründe;
e) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge.
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