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Die Unterschutzstellung erfolgt
- Zur Erhaltung und natuerlichen Entwicklung von Auenwald, - Zur Erhaltung und Entwicklung eines natuerlichen Bachauenkomplexes mit Ufergehoelzen (Biotope nach Paragraph 62 LG NW), - Zur Erhaltung der Bedeutung des Gebietes fuer den lokalen Biotopverbund, - Zur Absicherung gegen Beeintraechtigungen und Sicherung einer ungestoerten oekologischen Entwicklung, - Zur Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schoenheit des Bachabschnittes.
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