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Schutzzweck a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten seltener und zum Teil gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der naturnahen Bachläufe, der Auen-, Sumpf- und Bruchwälder, der Quellbereiche sowie des Feuchtgrünlandes;
b) Erhaltung und Förderung der kulturhistorischen Bedeutung des Tiergartens, insbesondere der Bedeutung der Gewässer, des Quellbereiches, der naturnahen Bachläufe und Wälder sowie des Feuchtgrünlandes;
c) Erhaltung und Entwicklung der herausragenden Bedeutung des Gebietes für den Biotopverbund;
d) Wissenschaftliche und naturgeschichtliche Gründe;
e) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes;
f) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge.
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