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Der Schutzzweck wird gemäß § 22 BNatSchG für jedes Schutzgebiet gesondert festgelegt.
a) Erhaltung und Entwicklung eines Bestandteils des größten zusammenhängenden Waldgebietes im westlichen Münsterland mit einem vielseitig ausgepräg-ten Bestand von Laubwäldern, Mischwäldern und Nadelmischwäldern, einschließlich der Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder;
b) Erhaltung von naturraumtypischen Waldgesellschaften aus naturwissenschaftlichen, natur- und landes- kundlichen Gründen sowie zur Erhaltung von sehr alten Laubholzbestockungen als wertvolle Saatgutbe- stände;
c) Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung einer natürlichen, artenreichen Waldgesellschaft entspre- chend der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation;
d) Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürlichen Waldgesellschaften, dazu zählt insbesondere:
- der schrittweise Umbau von nicht bodenständigen Baumarten in Laubholzbestände der potenziellen natürlichen Vegetation, - die Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - die Vermeidung von Kahlschlägen, - die Förderung von Totholz und einer differenzierten Alterszusammensetzung, - die Sicherung und Entwicklung von Waldrändern;
e) Erhaltung eines Waldgebietes als wichtiger Bestandteil des Wald-Biotopnetzes des westlichen Münsterlandes;
f) Erhaltung des Waldgebietes wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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