| |
Der Schutzzweck wird gemäß § 22 BNatSchG für jedes Schutzgebiet gesondert festgelegt.
a) Erhaltung eines einzigartigen feuchten Kiefernmischwaldes mit Bruch- und Moorwaldcharakter;
b) Erhaltung und Ausweitung zahlreicher schutzwürdiger Kleinbiotope bestehend aus Übergangsmooren, Feuchtheiden, Zwergstrauchheiden, Röhrichtbeständen und naturnahen Kleingewässern;
c) Erhaltung und Schutz zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten;
d) Ausweitung der Bruch- und Moorwaldbereiche;
e) Erhaltung des Waldgebietes wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes;
f) Schrittweiser Waldumbau und Aufstockung mit Laubgehölzen im Bereich des Fichtenbestandes im Norden;
g) Erhaltung eines Waldgebietes als wichtiger Bestandteil des Wald-Biotopnetzes des westlichen Münsterlandes;
h) Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge.
|