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a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und zum Teil gefährdeten landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten und zum Schutz von seltenen, zum Teil gefährdeten Vogelarten, insbesondere Wasser-, Wat- und Wiesen- vögel, Klein- und Greifvögel, Amphibien, Reptilien und Wirbellose;
b) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung seltener und gefährdeter Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers, insbesondere mesotropher Gewässer, feuchter und trockener Heiden sowie feuchter und nasser Grünlandflächen;
c) Erhaltung schutzwürdiger Böden;
d) Erhaltung und Optimierung der herausragenden Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund als Refugial- und Trittsteinbiotop;
e) Wissenschaftliche, naturgeschichtliche und erdgeschichtliche Gründe;
f) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes;
g) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge.
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