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a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und zum Teil gefährdeten landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzen- arten und zum Schutz von seltenen, zum Teil gefährdeten Vogelarten, insbesondere Wasser-, Wat- und Wiesenvögeln, Klein- und Greifvögeln, Amphibien, Reptilien und Wirbellosen;
b) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung seltener und gefährdeter Pflanzen und Pflanzen- gesellschaften des offenen Wassers, insbesondere mesotropher Gewässer, feuchter und trockener Heiden sowie feuchter und nasser Grünlandflächen;
c) Wissenschaftliche, naturgeschichtliche und erdgeschichtliche Gründe;
d) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes;
e) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge.
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