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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW, insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung von Quellbereichen und der feuchten bis nassen Talaue. Als Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten gelten hier insbesondere - Quellen - Feuchtweiden, - Nasswiesen, - Tieflandbach, - Hecken; - Wegen der Seltenheit der geomorphologisch bedeutsamen eiszeitlichen Erosionsrinne, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden. Erlaeuterung Das Naturschutzgebiet ist im Biotopkataster der Landesanstalt für Oekologie, Bodenordnung und Forsten mit besonderem Wert fuer Brutvoegel der Roten Liste und gefaehrdete Pflanzengesellschaften aufgefuehrt. Es handelt sich u.a. um ein geowissenschaftliches Objekt. Das wertvolle Quellgebiet mit seinen Gruenlandflaechen hat besonders als Vernetzungsbiotop eine grosse Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz (BK - Biotopkataster Nr. 4009-901).
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