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Die Unterschutzstellung erfolgt - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten, insbesondere von seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten Wat- und Wiesenvoegeln und von seltenen, zum Teil gefaehrdeten Pflanzen- gesellschaften des feuchten Gruenlandes, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Gebietes
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