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Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung eines Buchenaltholzbestandes, - Zur Erhaltung bzw. Wiederherstellunmg und Entwicklung eines besonders arten- und strukturreichen Waldsaumes, - Zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung und Entwicklung des Sommerlebensraumes einer stark gefaehrdeten Amphibienart.
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