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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW, insbesondere - Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette gelten hier insbesondere - Feuchtgruenland, - Hochstaudenfluren, - Teiche, - Gehoelzgruppen, - Wegen der kulturhistorischen Bedeutung der ehemaligen Fliehburg und ihres Umfeldes. Erlaeuterung Die extensiv bewirtschaftete Gruenlandflaeche in unmittelbarer Naehe des Zusammen- flusses von Dinkel und Holtwicker Bach bietet optimale Entwicklungsmoeglichkeiten und Schutz fuer die zentral gelegene Graefte der ehemaligen Fliehburg, die erhaben in der Mitte der Graefte stand. Der Huegel ist mit einem Gebuesch aus Hundsrosen und Schlehen bewachsen. Der teilweise verlandete Graben traegt eine Hochstaudenflur mit Flatterbinse und Maedesuess sowie einigen Schwarzerlengruppen.
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