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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaes Paragraph 20 LG NRW, insbesondere - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette gelten hier insbesondere - Gehoelzbestaende, - Bach, - stehendes Kleingewaesser, - Gruenland. Erlaeuterung An dem wechselfeuchten, teilweise aufgeforsteten Bereich, grenzt westlich ein Ton- abgrabungsgewaesser mit verschiedenen Vegetationseinheiten. Daneben liegt im noerdlichen Bereich eine ehemalige Hofstelle, mit alten Hecken und Obstbaeumen. Im tiefer liegenden Bereich kommen ruderale Hochstauden hinzu. Der gesamte Bereich stellt einen regional bedeutenden Amphibienlebensraum dar.
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